Melden Sie die Rote-Nummer bei der Zulassungsstelle ab, so endet auch zu diesem Zeitpunkt die KFZ-Haftpflichtversicherung. Der Vertrag wird aufgehoben und ein eventuelles Guthaben erstattet. Sofern weitere – rechtlich selbständige – Verträge bestehen, so sind diese separat zu kündigen.
(Bsp. Verkehrsrechtsschutzversicherung bei Roland Versicherung AG)