FÜR BESTANDSKUNDEN
Verlängerung der eVB
Befristete Zuteilung des roten Kennzeichens: Verlängerung der eVB
Wurde Ihr rotes Kennzeichen nur befristet zugeteilt – üblicherweise für 6 Monate – müssen Sie zur Verlängerung eine neue eVB bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Diese eVB zur Verlängerung können Sie ausschließlich hier beantragen.
Wir bearbeiten Ihre Anfrage in der Regel innerhalb von 24 Stunden (an Werktagen). Die eVB wird Ihnen direkt per E-Mail zugeschickt.
Bitte füllen sie dieses Formular vollständig aus. Sie erhalten binnen 24 Stunden (werktags) eine Antwort von uns.
Änderungsformular
NEU
Haftpflicht-Versicherung
mit Teilkasko
+300,00 €
jährlich inkl. Versicherungssteuer zusätzlich zum Basisbeitrag
- Kfz-Haftpflicht-Versicherung für rote Kennzeichen
- Kfz-Teilkasko-Versicherung mit 500 € Selbstbeteiligung
- Versicherungssumme 100 Millionen Euro pauschal, höchstens 15 Millionen Euro je geschädigte Person
NEU
Haftpflicht-Versicherung
mit Vollkasko
+750,00 €
jährlich inkl. Versicherungssteuer zusätzlich zum Basisbeitrag
- Kfz-Haftpflicht-Versicherung für rote Kennzeichen
- Kfz-Teilkasko-Versicherung mit 500 € Selbstbeteiligung
- Kfz-Vollkasko-Versicherung mit 500 € Selbstbeteiligung
- Versicherungssumme 100 Millionen Euro pauschal, höchstens 15 Millionen Euro je geschädigte Person
INTERESSE?
Wenn Sie Bestandskunde sind und bisher für Ihr rotes Kennzeichen eine Haftpflicht-Versicherung haben, können Sie mit dem folgenden Änderungsantrag eine Teil- und/oder Vollkasko-Versicherung einschließen:
Antrag runterladenAntrag online ausfüllen